Platzordnung Kinderflohmarkt

 

§ 1

Jedes Kind darf seine Sachen nur auf einer Decke darbieten.

Die maximale Fläche der Decke beträgt 1,5 x 2 m.

Wäscheständer, Tische oder ähnliches sind nicht erlaubt.

§ 2

An jeder Decke muss mindestens 1 Kind überwiegend anwesend sein.

Der Stand darf auf Dauer oder grundsätzlich nicht von einem Erwachsenen alleine betrieben werden.

§ 3

Kommerzielle Anbieter sind ausgeschlossen.

Ebenfalls ist es untersagt fabrikneue Waren und Gegenstände anzubieten.

§ 4

Als Pfand sind bei Standaufbau 10,00 EUR zu hinterlegen.

Bei Verlassen des Platzes ist sämtliches Material mitzunehmen.

Nicht mehr benötigte Gegenstände sind zu entfernen und selbständig zu entsorgen. Durch die BIG erfolgt keine Entsorgung.

Zuwiderhandlungen stellen eine Ordnungswidrigkeit im Sinne der Straßensatzung der Stadt Aachen dar und können ein Bußgeld nach sich ziehen.

Wenn der Platz sauber verlassen wird, erfolgt die Rückzahlung des o. a. Pfandbetrages.

§ 5

Die Platzwahl ist anhand der vorgegebenen Stellplätze möglich. Außerhalb der gekennzeichneten oder durch die Aufsicht ausgewiesenen Stellflächen ist keine Platznahme möglich. Zuwiderhandlungen werden mit Platzverweis geahndet. Hauseingänge und Zugänge zu Geschäften, Flucht- und Rettungswege für Polizei, Feuerwehr und Ordnungskräfte bleiben grundsätzlich frei. In die Blumenbeete darf nichts gestellt werden.

Sollten alle Stellflächen besetzt sein, ist auch eine Abweisung möglich.

Der Aufbau der Stände darf erst ab frühestens 08.30 Uhr erfolgen.

Das Befahren der Fußgängerzonen Kapellenstraße und Burtscheider Markt zum Zwecke des Be- und Entladens ist nicht gestattet.