Sondernutzung des öffentlichen Straßenraumes in der Fußgängerzone in Burtscheid Lesen Sie hier das Schreiben der Stadt Aachen vom 7. Februar 2012. Vorheriger Beitrag: Traditionelles Weinfest mit Maibaumaufstellen in Burtscheid Zurück Nächster Beitrag: Antwort auf offenen Brief an Oberbürgermeister Weiter